Hanspeter Schmidt

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Dies ist die Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Hanspeter Schmidt in Freiburg im Breisgau. Die englische Fassung finden Sie hier.

Hanspeter Schmidt, Manon Haccius; EG-Verordnung "Ökologischer Landbau" - Eine juristische und agrarfachliche Kommentierung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, Verlag hpslex publishing, Hanspeter Schmidt, Freiburg im Breisgau, ISBN 978-3-00-023652-5,  545 Seiten,  30 €  (28,03 € + 1,97 € MwSt. 7%).

Die Autoren dieser juristischen und agrarfachlichen Kommentierung der Verordnung (EG) Nr. 834/ 2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der neuen Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 tragen am 26. November 2009  im Rahmen des 11. Frankfurter Tageslehrgangs vor.

11. Frankfurter Tageslehrgang 2009

"
Die vielen neuen Öko-Verordnungen der Europäischen Union - Alles Neue zu Bioprodukten 2009 - Kennzeichnung, Importe, Gentechnik"

Donnerstag, 26. November 2009, 10.00 bis 16.30 Uhr, Frankfurt am Main, Ökohaus Ka Eins,  Kasseler Straße 1a (S-Bahnstation Westbahnhof).

Die Referenten sind Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt, Freiburg im Breisgau, und Dr. sc. agr. Manon Haccius, Bickenbach, Leiterin Qualitätsmanagement Alnatura. Teilnahmebeitrag € 240 (+ 19'% MwSt.). Anmeldung über Email hps@hpslex.de oder Fax 0761/702520.

Der eintägige Lehrgang informiert über die neuesten rechtlichen Entwicklungen im Handel mit und in der Zertifizierung von Bioprodukten. Der Lehrgang wendet sich an die Geschäfts- leitungen und Mitarbeiter von lebensmittelverarbeitenden Betrie- ben und Handelsunternehmen, an Behörden, Ökokontrollstellen, Berater, die Ökolandbauverbände und die interessierten Fachkreise.

Die Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 sind das neue Recht der Bioprodukte. Ihr Wortlaut ähnelt dem der Vorgängerverordnung (EWG) Nr. 2092/91. Was weicht aber ab? Und wie findet man sich jetzt im Hin und Her der neuen Verordnungen zurecht?

In fünfzehn praktischen Übungen klärt das Tagesseminar die wichtigsten Fragen (Praxisfällen, Rechtsprechung):

(1) Welche Produkte sind neu in das EU-Bio-Kontrollsystem einbezogen und welche immer noch nicht? Was gilt dann? Bio-Süßwasseralgen? Was ist eine Anwendbarkeit „mutatis mutandis“?

(2) Worauf muss man bei der Bio-Aquakultur (Verordnung (EG) Nr. 710/2009) achten? Worauf bei der Sammlung von Bio-Meeresalgen? Worum geht der Auslegungsstreit?

(3) Wie Bioprodukte kennzeichnen? Muss "Bio" in die Verkehrsbezeichnung? Was gehört an welcher Stelle in die Kennzeichnung? Bei Umstellungs- und Teil-Bioprodukten?

(4) Wie die Kaskade der neuen Lebensmittel-Pflichtkennzeichnungen bewältigen? Praktisches Projektmanagement für die Neudrucke: Wie plant man Etikettenauflagen und berücksichtigt Gesetzesänderungen? Wie fasst man die Aufnahme des EU-Öko-Logos, der geographischen (Bio-)Pflichtangabe und der Nährwertampel zusammen? Wann die gesundheitsbezogenen Angaben an den Positivkatalog anpassen?

(5) Wie geht es mit Wein weiter (ORWIN/Kellerei-Richtlinien)? Was ist das aktuelle Recht des Bio-Weins?

(6) Was gilt für die Bio-Geflügel-Haltung? Cadmium-Grenzwerte für Phosphat-Düngemittel? Was ist in der Bioproduktion strittig?

(7) Konventionelle Zutaten? Konventionelle Aromen und pflanzliche Färbung in Bio-Fruchtgummi? Wer lässt hier was aus welchem Grund zu?

(8) Wie importiert man Bioprodukte aus Nicht-EU-Staaten? Wie funktionieren die beiden Listen der EU-Kommission (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008)? Wer ist aus dem Geschäft? Und wer bleibt drin? Welches sind die neuen Ökokontrollstellen? Wann muss man sich um neue Zertifizierer kümmern? Und um neue Vermarktungsgenehmigungen? Wie funktioniert der Übergang?

(9) Was geht als Bioprodukt nicht? Wann ist die Biokennzeichnung wegen zu vieler nichtlandwirtschaftlicher Zutaten verboten? Was sind "landwirtschaftliche Zutaten"? Bio-Mineralwasser, Biodiesel, Biogas?

(10) Was tun Sie bei Zweifeln? Wie muss das Biounternehmen reagieren, wenn es Hinweise - glaubwürdige oder weniger glaubwürdige - auf Probleme hat? Wer sistiert wann was? Was ist die Verantwortung der Ökokontrollstelle und der Behörde? Was gilt, wenn die Sache unklar bleibt?

(11) Was gilt wenn welcher Spurenwert einer Agrochemikalie überschritten ist? Welche Bedeutung kommt den Schwellenwerten (BNN/CVUA Stuttgart) zu?

(12) Streit mit Ökokontrollstellen und –behörden: Welcher Rechtsschutz gegen den Entzug der Zertifizierung und gegen Auflagen? Für wenn ist was verbindlich: Informelle Hinweise, Telefonate, schriftliche Mahnungen und für Untersagungsbescheide durch die Öko-Kontrollbehörden und die -Kontrollstellen? Wenn Ökokontrollstellen Fehler machen: Wer haftet wem auf was? Und wenn Behörden Fehler machen?

(13) Wann sind getrocknete Blätter einer Pflanze zulassungsbedüftige Novel-Food? Wann Zusatzstoff? Was gilt nach dem neuen Novel-Food-Recht der Gemeinschaft? Für Stevia, Noni, Goji und Acai? Wer muss wann wie was auf welche Weise klären? Was ist die Rolle der Entwicklungspolitik?

(14) "Ohne Gentechnik, weil Bio"? Richtig? Falsch? Was verstehen Verbraucher richtig? Wie funktioniert der Ausschluss der Gentechnik aus der Bioproduktion? Wie verteidigt sich der Biobauer? Und wie das Lebensmittelunternehmen? Gentechnik-Pflichtkennzeichnung für Produkte aus ökologischem Anbau?

(15) „Biosphären-Mineralwasser“ und Smoothies: Was gilt als Irreführung? Werbung mit QualityLowInputFood (QLIF)? Eine praktische Übung: Werbung für Biokartoffeln mit höheren Gehalten an Antioxidantien und bioaktiven Stoffen? Werbung für Biomilch mit mehr Omega-3 Fettsäuren und konjugierte Linolsäuren (CLA) und mehr Vitaminen, Carotinoiden und andere Antioxidantien? Werbung mit und Rechtsschutz gegen Warentests.




















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