Dies
ist die Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Hanspeter Schmidt in
Freiburg im Breisgau. Die englische Fassung finden Sie
hier.
Hanspeter
Schmidt, Manon Haccius; EG-Verordnung
"Ökologischer Landbau" - Eine
juristische und agrarfachliche
Kommentierung der
Verordnung (EG) Nr. 834/2007,
Verlag hpslex
publishing, Hanspeter Schmidt, Freiburg
im Breisgau,
ISBN
978-3-00-023652-5, 545
Seiten, 30
€
(28,03 € + 1,97 € MwSt. 7%).
Die
Autoren dieser
juristischen und
agrarfachlichen Kommentierung der Verordnung (EG) Nr. 834/ 2007 des
Rates
vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion
und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der
neuen
Öko-Verordnung (EG)
Nr. 834/2007 tragen am 26. November 2009 im Rahmen des 11.
Frankfurter Tageslehrgangs vor.
11. Frankfurter
Tageslehrgang 2009
"Die vielen neuen
Öko-Verordnungen der Europäischen Union - Alles Neue zu
Bioprodukten 2009 - Kennzeichnung, Importe, Gentechnik"
Donnerstag, 26. November 2009, 10.00 bis
16.30 Uhr, Frankfurt am Main, Ökohaus Ka Eins, Kasseler
Straße 1a (S-Bahnstation Westbahnhof).
Die Referenten sind Rechtsanwalt Hanspeter
Schmidt, Freiburg im Breisgau, und Dr. sc. agr. Manon Haccius,
Bickenbach, Leiterin Qualitätsmanagement Alnatura.
Teilnahmebeitrag € 240 (+ 19'% MwSt.). Anmeldung über
Email hps@hpslex.de oder Fax 0761/702520.
Der
eintägige
Lehrgang informiert über die neuesten rechtlichen Entwicklungen im
Handel mit und in der Zertifizierung von Bioprodukten. Der Lehrgang
wendet sich an die Geschäfts- leitungen und Mitarbeiter von
lebensmittelverarbeitenden Betrie- ben und Handelsunternehmen, an
Behörden, Ökokontrollstellen, Berater, die
Ökolandbauverbände und die interessierten Fachkreise.
Die Verordnungen (EG) Nr. 834/2007
und 889/2008 sind das neue Recht der Bioprodukte. Ihr Wortlaut ähnelt
dem der Vorgängerverordnung (EWG) Nr. 2092/91. Was weicht aber ab? Und
wie findet man sich jetzt im Hin und Her der neuen Verordnungen zurecht?
In fünfzehn praktischen Übungen klärt
das Tagesseminar die wichtigsten Fragen (Praxisfällen, Rechtsprechung):
(1) Welche Produkte sind neu in das
EU-Bio-Kontrollsystem einbezogen und welche immer noch nicht? Was gilt
dann? Bio-Süßwasseralgen? Was ist eine Anwendbarkeit „mutatis
mutandis“?
(2) Worauf muss man bei der
Bio-Aquakultur (Verordnung (EG) Nr. 710/2009) achten? Worauf bei der
Sammlung von Bio-Meeresalgen? Worum geht der Auslegungsstreit?
(3) Wie Bioprodukte kennzeichnen?
Muss "Bio" in die Verkehrsbezeichnung? Was gehört an welcher Stelle in
die Kennzeichnung? Bei Umstellungs- und Teil-Bioprodukten?
(4) Wie die Kaskade der neuen
Lebensmittel-Pflichtkennzeichnungen bewältigen? Praktisches
Projektmanagement für die Neudrucke: Wie plant man Etikettenauflagen
und berücksichtigt Gesetzesänderungen? Wie fasst man die Aufnahme des
EU-Öko-Logos, der geographischen (Bio-)Pflichtangabe und der
Nährwertampel zusammen? Wann die gesundheitsbezogenen Angaben an den
Positivkatalog anpassen?
(5) Wie geht es mit Wein weiter
(ORWIN/Kellerei-Richtlinien)? Was ist das aktuelle Recht des Bio-Weins?
(6) Was gilt für die
Bio-Geflügel-Haltung? Cadmium-Grenzwerte für Phosphat-Düngemittel? Was
ist in der Bioproduktion strittig?
(7) Konventionelle Zutaten?
Konventionelle Aromen und pflanzliche Färbung in Bio-Fruchtgummi? Wer
lässt hier was aus welchem Grund zu?
(8) Wie importiert man Bioprodukte
aus Nicht-EU-Staaten? Wie funktionieren die beiden Listen der
EU-Kommission (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008)? Wer ist aus dem
Geschäft? Und wer bleibt drin? Welches sind die neuen
Ökokontrollstellen? Wann muss man sich um neue Zertifizierer kümmern?
Und um neue Vermarktungsgenehmigungen? Wie funktioniert der Übergang?
(9) Was geht als Bioprodukt nicht?
Wann ist die Biokennzeichnung wegen zu vieler nichtlandwirtschaftlicher
Zutaten verboten? Was sind "landwirtschaftliche Zutaten"?
Bio-Mineralwasser, Biodiesel, Biogas?
(10) Was tun Sie bei Zweifeln? Wie
muss das Biounternehmen reagieren, wenn es Hinweise - glaubwürdige oder
weniger glaubwürdige - auf Probleme hat? Wer sistiert wann was? Was ist
die Verantwortung der Ökokontrollstelle und der Behörde? Was gilt, wenn
die Sache unklar bleibt?
(11) Was gilt wenn welcher Spurenwert
einer Agrochemikalie überschritten ist? Welche Bedeutung kommt den
Schwellenwerten (BNN/CVUA Stuttgart) zu?
(12) Streit mit Ökokontrollstellen
und –behörden: Welcher Rechtsschutz gegen den Entzug der Zertifizierung
und gegen Auflagen? Für wenn ist was verbindlich: Informelle Hinweise,
Telefonate, schriftliche Mahnungen und für Untersagungsbescheide durch
die Öko-Kontrollbehörden und die -Kontrollstellen? Wenn
Ökokontrollstellen Fehler machen: Wer haftet wem auf was? Und wenn
Behörden Fehler machen?
(13) Wann sind getrocknete Blätter
einer Pflanze zulassungsbedüftige Novel-Food? Wann Zusatzstoff? Was
gilt nach dem neuen Novel-Food-Recht der Gemeinschaft? Für Stevia,
Noni, Goji und Acai? Wer muss wann wie was auf welche Weise klären? Was
ist die Rolle der Entwicklungspolitik?
(14) "Ohne Gentechnik, weil Bio"?
Richtig? Falsch? Was verstehen Verbraucher richtig? Wie funktioniert
der Ausschluss der Gentechnik aus der Bioproduktion? Wie verteidigt
sich der Biobauer? Und wie das Lebensmittelunternehmen?
Gentechnik-Pflichtkennzeichnung für Produkte aus ökologischem Anbau?
(15) „Biosphären-Mineralwasser“ und
Smoothies: Was gilt als Irreführung? Werbung mit QualityLowInputFood
(QLIF)? Eine praktische Übung: Werbung für Biokartoffeln mit höheren
Gehalten an Antioxidantien und bioaktiven Stoffen? Werbung für Biomilch
mit mehr Omega-3 Fettsäuren und konjugierte Linolsäuren (CLA) und mehr
Vitaminen, Carotinoiden und andere Antioxidantien? Werbung mit und
Rechtsschutz gegen Warentests.